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Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? Teil 2

03-09-2020

Teil 2

Welche Genehmigungen gibt es?

„Ein toller Tag ich bin spazieren und vor mir ein wunder schöner Ausblick mit einem perfekten Motiv. Super, dass ich meine DJI Mavic 2 Zoom dabeihabe. Also Drohne raus preflight check und los … „

HALT DARF ICH DAS ?

Im ersten Teil haben wir erklärt, ob das Fliegen in einem Wohngebiet möglich und unter Umständen sogar erlaubt ist.

https://proflycenter.com/blog/wo-darf-ich-drohne-fliegen.html

Nun möchten wir uns in diesem zweiten Teil mit verschiedenen Aufstiegsberechtigungen beschäftigen und bei welcher Stelle sie beantragt werden.

Fall aus der Praxis:

 „Ich möchte mit meiner Mavic 2 Pro für einen Freund ein paar schönen Bilder von seinem Haus machen und eine Dachinspektion durchführen. Er wohnt am Ortsrand und hat freie Sicht aufs Feld.“

(Keine Flugverbotszone oder sonstige Flugbeschränkungen vorhanden)

Welche Genehmigungen sind für einen legalen Drohnenflug notwendig?

Eine Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer bzw. des Nutzungsberechtigten. Diese Einverständniserklärung berechtigt zum Starten und Landen auf dem Grundstück. Eine solche Erklärung wird ebenfalls benötigt, wenn benachbarte Wohngrundstücke überflogen werden.

Ein Überfliegen unbewohnter Grundstücke ist erlaubt und erlaubnisfrei.

Das bedeutet für unseren Drohnenpiloten:

Zur Dachinspektion ist es nicht notwendig, über benachbarte Grundstücke zufliegen. Es wird nur eine Einverständniserklärung von seinem Freund benötigt.

Sollen Bilder vom Haus aus weiterer Entfernung gemacht werden, ist dies ohne weitere Erlaubnis nur dann möglich, wenn andere Wohngrundstück nicht überflogen werden. Unser Drohnenpilot muss seine Drohne direkt über das unbewohnte Grundstück fliegen.

Soll die Drohne aber von diesem Grundstück gestartet werden, ist zum Starten und Landen eine Einverständniserklärung nötig.

Pro Fly Center hat eine Einverständniserklärung vorbereitet und stellt diese zum Download bereit.

 

Für bestimmte Fälle müssen Ausnahmegenehmigung beantragt werden:

  • Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuerers
  • Flüge bei Nacht
  • Flüge über Betriebsverbotszonen (Bundesfernstraße, Katastrophengebiete, Naturschutzgebiete, …)

 

Ausnahmegenehmigung von Betriebsverboten, können bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden, in deren Bundesland die Drohne geflogen werden soll.

Eine Übersicht der Behörden stellt die DFS auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

 

 

Für das Einholen der Genehmigung sind mindestens 5 bis 6 Wochen einzuplanen. Die Ausnahmegenehmigung kann für einzelne Flugmissionen oder für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden.

Je nach Einsatzort sollten relevante Behörden und die örtliche Polizei / Ordnungsamt informiert werden.

Antragsformulare:

Allgemeinverfügung

Durch die Allgemeinverfügung erhalten Sie eine Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen / Flugmodellen mit max. Startmasse 10 kg, in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, ausgenommen sind Sonderlandeplätze für Rettungszwecke und Katastrophenschutz.

Ausnahmen von Betriebsverboten werden nur für Zwecke, die nicht der Sport- und Freizeitgestaltung dienen, erteilt.

 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/Allgemeinverfuegung_Drohnen.pdf

Einzelerlaubnis
Kann der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen nicht unter Anwendung der Allgemeinverfügung und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen erfolgen, können Erlaubnisse und Ausnahmen im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ unter Festsetzung einheitlicher Nebenbestimmungen erteilt bzw. zugelassen werden.
Z.B. in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Sonderlandeplätze für Rettungszwecke und Katastrophenschutz. Hierzu zählen insbesondere Helikopterlandeplätze an Krankenhäusern.

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis in Form einer Einzelerlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme / Flugmodelle (pdf, 243 KB)

Bei Anträge bei denen Naturschutzgebiete tangiert sind, ist aufgrund des speziellen Anhörungsverfahren, eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen anzusetzen. Bitte beachten Sie, dass die allgemeine Bearbeitungszeit zwischen zwei und vier Wochen liegt.

 

Pro Fly Center freut sich auf interessante Gespräche und Fragen.

j.koehler@proflycenter.com

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen unter großer Sorgfalt zusammengestellt wurden. Dennoch ist dies keine Rechtsberatung oder verbindlich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen.

 

In diesen Pro Fly Center Schulungen werden diese Themen erläutert:

 

Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“)

  • https://proflycenter.com/eigenstudium-mit-lizenz-pruefung-online.html

Grundlagenschulung

 

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