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Wo darf ich Drohne fliegen? Teil 1

10-07-2020

Teil 1

Drohne fliegen im Wohngebiet – ist das erlaubt?

Darf ich mit meiner Drohne auf/über meinem Grundstück fliegen?

Jeder Flug benötigt theoretisch Start-/Landeerlaubnis des Inhabers oder Vertretungsberechtigten eines Grundstückes.

Es ist davon auszugehen, dass ich mir erlaube von meinem Wohngrundstück zu starten, zu landen und über dem Grundstück zufliegen, erlaubt ist der Flug bis zur Grundstücksgrenze.

Achtung:

Es müssen alle oben genannten Bedingungen der LuftVO erfüllt sein. Ist zum Beispiel eine Justizvollzugsanstalten 50 Meter entfernt oder liegt mein Grundstück in einer Flugverbotszone ist der Flug nicht erlaubt.

 

Darf ich mit meiner Drohne über das Wohngrundstück des Nachbarn fliegen?

Auch hier gilt:

Über Wohngrundstücken darf geflogen werden, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zustimmt.

Mit der Einverständniserklärung habt ihr im Streitfall oder gegenüber Behörden den Nachweis, dass euch das Fotografieren, Filmen und Überfliegen eines Grundstücks gestattet worden ist.

Achtung:

In der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es zusätzlich noch Bestimmungen für den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Die Kategorie OPEN A2 erlaubt zwar das Fliegen in Wohngebieten, fordert trotzdem einen Mindestabstand von 30 Metern (bei Bestandsdrohnen sogar 50 Meter) zu unbeteiligten Personen. Dies kann in Wohngebieten schwierig werden oder den Einsatz in Wohngebieten teilweise auch selbst mit dem EU-Fernpilotenzeugnis unmöglich machen. Die Ausnahme, dass man den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter reduzieren darf, wenn die Drohne ausschließlich im „Langsam-Modus“ betrieben wird, gilt nur für klassifizierte Drohnen – jedoch nicht für Bestandsdrohnen.

Pro Fly Center freut sich auf interessante Gespräche und Fragen.

j.koehler@proflycenter.com

Recht herzlich möchte ich mir für die Unterstützung und die tolle Zusammenarbeit bei Dennis Brücke bekannt als Moderator der Facebook Gruppe DJI-Community Deutschland bedanken.

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen unter großer Sorgfalt zusammengestellt wurden. Dennoch ist dies keine Rechtsberatung oder verbindlich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen.

 

In diesen Pro Fly Center Schulungen werden diesem Themen umfassend erläutert:

 

Fernpilotenzeugnis A2 (EU-Drohnenführerschein)

Grundlagenschulung

 

 

 

  

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