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Ihre Fragen (und unsere Antworten) zum Drohnenpanel

16-11-2020

Fragen zum Drohnenpanel

Wird das Panel aufgezeichnet?

Ja, wir haben das Panel aufgezeichnet und es kann jeder Zeit in unserem Blog abgerufen werden.

https://proflycenter.com/blog/videoaufzeichnung-von-drohnenpanel-nr-1.html

Wo darf ich ab dem 31. Dezember 2020 ohne eine weitere Genehmigung mit meiner „Drohne“ fliegen? Was ist die „Offene Kategorie“?

Drohnen der „Offenen Kategorie“ dürfen genehmigungsfrei geflogen werden.

Dies definiert sich wie folgt:

  • Maximale Flughöhe: 120 m über Grund
  • unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges eingeschalteter Follow-me-Modus
  • Mindestalter des Steuerers 16 Jahre
  • Höchstgewicht der Drohne 25 kg
  • Kein Transport gefährlicher Güter
  • Kein Abwurf von Gegenständen

Was bedeuten die Unterkategorien A1, A2 und A3?

A1

In dieser Unterkategorie kommen Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 900 g zum Einsatz. Hier werden Drohnen in den zertifizierten Gewichtsklassen C0 bis 250 g und C1 bis 900 g eingestuft.
A2

In dieser Unterkategorie kommen Drohnen mit einem Abfluggewicht bis zu 4 kg zum Einsatz. Gewichtsklasse C2.

A3

Unterkategorie für Drohnen mit weniger als 25 kg Abfluggewicht (C3 und C4).

In welchen Ländern ist mein „EU-Drohnenführerschein“ gültig?

UND

Werden ausländische Lizenzen für unbemannte Fluggeräte in Deutschland anerkannt?

EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis sind in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und der Schweiz gültig.

Ich besitze eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer und durfte bisher auf dieser Grundlage eine Drohne betreiben. Darf ich das auch weiterhin?

Nein! Eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nicht vergleichbar mit einem EU-Kompetenznachweis oder einem EU-Fernpiloten-Zeugnis im Sinne der EU-Gesetzgebung.

Wo kann ich mich registrieren?

Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist ab dem 31. Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Die Zuständigkeit in Deutschland wird voraussichtlich beim LBA liegen. Eine Online-Registrierung wird über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung stehen.

Woher bekomme ich eine elektronische Registriernummer?

Eine elektronische Registriernummer (e-ID) erhält jeder UAS-Betreiber nach seiner Registrierung.

Meine Drohne ist noch nicht nach der neuen Verordnung (EU) 2019/945 zertifiziert. Darf ich sie weiter benutzen?

Drohnen dürfen weiter betrieben werden. Zusätzlich gelten bis zum 1. Januar 2023 nationale Übergangsregelungen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Regelungen für den weiteren Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen:

Drohnen bis 500 g dürfen in der Unterkategorie A1 weiterhin betrieben werden.

Drohnen bis 2 kg, dürfen in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben werden, wenn der Pilot über ein EU-Fernpiloten-Zeugnis verfügt. Alternativ darf diese Drohne unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 betrieben werden.

Drohnen von mehr als 2 kg bis 25 kg dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden.

Muss ich meine Drohne registrieren lassen?

Drohnen in der Offenen Kategorie müssen nicht registriert werden, jedoch muss sich der Betreiber selbst registrieren. Ein Betreiber kann unter seiner Registrierung mehrere Drohnen betreiben und diese auch in Eigenregie durch andere Drohnen ersetzen.

Registrieren muss sich jeder Betreiber, der eine Drohne mit einer Abflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von Drohnen von weniger als 250 g, wenn die Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist.

Werden aktuelle Produkte (Mavic Air 2) in CE-Klassen nachzertifiziert?

Nein, das ist gesetzlich nicht möglich.

Ich verstehe immer noch nicht, warum bei den Gewichten immer in den Präsentationen von MTOM geschrieben wird, damit ist eine Mavic Mini z.B. nie in der C0.

Und wer legt die MTOMs fest?

MTOM wurde unglücklicherweise von der EASA so gewählt ist aber im Bereich der UAS anders als in der bemannten Luftfahrt definiert. Das UAS MTOM wird vom Hersteller als max. zulässiges Abfluggewicht deklariert.

Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meiner Drohne anbringen?

Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden.

Muss ich meine Drohne versichern?

Da eine Drohne gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach § 43 LuftVG verpflichtet für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 

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