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Die Drohnen-Verordnung für Deutschland

05-05-2020

Seit dem 07. April 2017 ist in Deutschland die sogenannte Drohnen-Verordnung in Kraft und geltendes Recht.

Ein Überblick über die wichtigsten Regeln …

Erlaubt sind Flüge innerhalb der Sichtweite und bis zu einer Flughöhe von 100 Metern. Ebenfalls erlaubt sind alle Flüge außerhalb von Naturschutzgebieten, Wohngebieten, Industrieanlagen, Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, Kontrollzonen von Flughäfen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschengruppen.

Unterscheiden wird zwischen privater und gewerblicher Kopter-Nutzung. Für den gewerblichen Betrieb von UAV`s ist der erweiterte Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO HIER zum Kurs(optional) erforderlich unabhängig vom Startgewicht. Für die private Nutzung außerhalb von Modellflugplätzen ist ein Kenntnisnachweis gemäß § 21e Abs. 1 Satz 2 LuftVO (ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern im Sport- und Freizeitbereich gültig), vorgeschrieben.

Ab einem Startgewicht von 0 Gramm:

Gilt eine Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG.

Ab einem Startgewicht von 250 Gramm:

Gilt zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Eine dauerhafte und feuerfeste Plakette ist an gutsichtbarer Stelle mit Name und Anschrift des Eigentümers anzubringen. Ein verordnungskonformes Drohnenkennzeichen finden Sie HIER (Shop) Optional

Ab einem Startgewicht von 2 KG:

Kenntnisnachweis für alle Drohnenpiloten. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt. Auch hier gelten die Versicherungspflicht und die Kennzeichnungspflicht.

Ab einem Startgewicht von 5 KG gilt:

Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Ab einem Startgewicht von 25 KG gilt:

Ein generelles Flugverbot.

Diese Verordnung hat bis zur Inkraftsetzung der EU-Verordnung (voraussichtlich ab 01.01.2021) Gültigkeit.


Mehr zu der neuen EU-Drohnen-Verordnung und Trainings HIER (optional)

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